Konditionen - GERBER fit4life

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Konditionen

  Beratungen: Es sind in der Regel Einzelsitzungen und wo es sich anbietet, werden auch Gruppenarbeiten gemacht, z.B. Raucherentwöhnung (Einzel- oder Gruppenhypnose).

  Dauer: Sie ist grundsätzlich abhängig von der Thematik. Sind mehrere Sitzungen notwendig, finden diese anfangs wöchentlich statt, pro Sitzung à ca. 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachgespräch). Der Klient entscheidet, wann auf Sitzungen im 2-wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus gewechselt wird oder die Behandlung ganz abgebrochen wird. Klienten werden auf Wunsch nach den Sitzungen telefonisch betreut.

  Heilversprechen: Ich bin weder Arzt noch Therapeut, daher stelle ich weder Diagnosen, noch nehme ich medizinische Behandlungen vor. Hypnose, die ich anbiete, ersetzt nicht den Besuch beim Schulmediziner, Psychotherapeuten oder Psychologen.

  Krankenkassenanerkennung: Meine Dienstleistungen sind nicht krankenkassenanerkannt. Was sind meine Gründe? Krankenkassenanerkennung bedeutet, alles genauestens dokumentieren zu müssen und auf Verlangen auch herauszugeben. Immer mehr Unternehmen, Versicherungen und Behörden sind an den persönlichen Daten interessiert. Wollen die Klienten das, will ich das? Ich denke, nein! Zudem bedeutet dies viel administrativer Aufwand, anstatt sich dem eigentlichen Thema widmen zu können. Zusätzlich entstehen jährlich Kosten für die wiederkehrende Krankenkassenanerkennung, die mir niemand anderer bezahlt. Dies sind ausreichend Gründe, um mich bewusst gegen eine Krankenkassenanerkennung zu entscheiden. Eine weitere Überlegung: Wie können Klienten wirklich Selbstverantwortung übernehmen, wenn eh immer ein anderer zahlt?

  Leistungserbringung: Sie erfolgt bei mir oder vor Ort (beim Klienten oder einem von ihm gewünschten Ort). Als Einzugsgebiet für mein Wirken sehe ich geographisch vor allem das St. Galler Rheintal und Liechtenstein. Mit Buchs im Zentrum und einem Einzugsradius von ca. 30-60 km, soll die «Praxis» oder der Klient / Kunde in max. 30-45 Min. erreichbar sein.

  Preise: Stundensatz CHF 100 (pro angebrochene Viertelstunde CHF 25) oder pauschal nach Vereinbarung

  Zahlung: Erfolgt bar oder auf Rechnung, in Schweizer Franken (CHF)

 
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